Gedanken und Texte

Vorsichtsmassnahmen

In der Schweiz gibt es klare Kriterien für die korrekte Begleitung eines Altersfreitodes.

  1. Es darf kein Zweifel bestehen an der Urteilsfähigkeit des Freitod-Willigen zum Zeitpunkt des Freitodes.
  2. Der autonome Entscheid des Freitod-Willigen muss klar sein. Fremdeinflüsse müssen nach Möglichkeit ausgeschlossen werden können.
  3. Der Freitod-Entscheid muss wohlerwogen sein, d.h. nach Möglichkeit alle Faktoren berücksichtigen, wie z.B individuelle Wertvorstellungen, subjektiv empfundene eigene Lebensqualität, Belastung für Angehörige und menschliche Umgebung u.a.
  4. Der Freitod-Wille muss dauerhaft sein.
    Während die Urteilsfähigkeit für den Zeitpunkt des Freitodes gilt, können die Kriterien 2 bis 4 langfristig vorbereitet und beeinflusst werden. Langjährige Mitgliedschaft in einer Freitodhilfe-Organisation (z. B. ab Alter 50), eine klare Patientenverfügung und eine persönliche Erklärung, wie sie an anderem Ort in dieser Website vorgestellt wird, erübrigen viele Fragen und Diskussionen.
    Und noch etwas: Sprechen wir vom Altersfreitod, mit Angehörigen, Freunden, Bekannten, Offiziellen und unseren Volksvertretern in der Kantonshauptstadt und in Bern.

Toleranz

Die Selbstbestimmung im Sterben ist ein Recht.
Die Selbstbestimmung im Leben ist eine Pflicht.
Es ist die Pflicht zur Selbstverantwortung. Dazu gehört, dass man sich rechtzeitig überlegt, ob und wie man im hohen Alter leben will. Und zur Selbstverantwortung gehört auch, dass mit zunehmendem Alter der Mitmensch immer wichtiger wird und Eigeninteressen auch einmal zurücktreten können.
Gegenüber Angehörigen, Umgebung und gegenüber sich selbst gelten drei Stichworte und Prinzipien:

  • Toleranz – die oder den andern leben lassen.
  • Geduld mit den andern und auch mit sich selbst.
  • Wohlwollen für alle andern.

Meine Entscheidung(en)

Als stark analytisch veranlagter Mensch habe ich alle wichtigen Entscheidungen in meinem Leben stets sehr sorgfältig und möglichst emotionslos logisch gefällt. Immer habe ich Pro und Contra lange überlegt. Meine Entscheidungen kamen selten schnell, dabei sind auch oft unterschiedliche Stimmungen in vielen Wochen eingeflossen. Ich wünsche Autonomie, wie sie mir das Gesetz zubilligt, dieses gilt auch für einen evtl. Zeitpunkt, wenn ich nicht mehr (ganz) klar denken kann. Ich befasse mich seit Jahrzehnten auch mit dem Thema Alzheimer, da ich gentechnisch vorbelastet bin (Mutter und Grossvater). Ich möchte keinesfalls mit Alzheimer weiterleben. Diese Entscheidung hat sich seit Jahrzehnten verfestigt, ich habe die Folgen gründlich durchdacht. Ich brauche deshalb zum Prüfen meiner Entscheidungsfähigkeit bei Krankheit keinen Arzt oder Psychiater, der beschliesst, ob ich sterben darf oder nicht. Ich will nicht betteln müssen, dass man mich sterben lässt, wenn ich es eines Tages wünschen sollte. In meinem bisherigen Leben habe ich immer Entscheidungen getroffen, die gut für meine Zukunft sein sollten (und meistens auch waren). Dieses möchte ich bis zum Schluss tun können. Ich möchte nicht, dass eines Tages ein Arzt oder Psychiater beurteilt, ob ich entscheidungsfähig bin. Das kann ein Anwalt / Notar besser. Der müsste entscheiden, ob mein Wunsch subjektiv berechtigt ist und darf meine psychische Stimmung nicht mit beurteilen.
Meine Hoffnung ist es, dass ein evtl. psychisches Tief mir die Entscheidung leichter macht, etwas früher zu gehen und zu sterben.
Was sicher ist, wenn ich diese Entscheidung einmal treffe, dass ich den schönsten, besten und grössten Teil meines Lebens hinter mir habe. Was verpasse ich dann noch?
Wenn ich eines Tages so entscheide, dann ist es eine sehr wohlerwogene über Jahrzehnte anhaltende Entscheidung.

Aus dem Gefühl heraus

Während meiner Berufszeit habe ich das wohl Wichtigste gelernt: „Gefühle haben immer Recht“ ,d.h. mit Logik kann man nicht gegen Gefühle argumentieren:

  • Eine Person liebt Rot, eine andere Grün, eine dritte Gelb, die vierte Blau. Welches ist die schönste Farbe? Alle. Man kann darüber nicht diskutieren.
  • Ein Mann liebt blonde Frauen, der nächste dunkelhaarige, beide haben Recht.
  • Eine Person liebt es, in den Ferien ans Meer zu gehen, eine andere findet die Berge schöner, beide haben Recht.
  • Eine Person ist schwer krank und findet ihren Zustand unwürdig. Eine zweite Person mit derselben Diagnose und Beschwerden findet ihren Zustand noch erträglich. Beide haben Recht.
  • Eine Person ist 85 Jahre alt, leidet an vielen Krankheiten und möchte etwas früher „gehen“, als es ihr kranker Körper zulassen würde. Eine andere findet, ihr Zustand sei für 85 Jahre doch noch ganz gut.
  • Eine geistig klare Person findet ihre Situation menschenunwürdig, eine andere findet die Situation in bevormundender Weise lebenswürdig.

Beide Personen entscheiden stets aus dem Gefühl heraus. Beide haben für sich Recht. Beide sind zu respektieren. Von uns allen. Vor allem aber auch vom Staat.

Über die Würde kann stets nur der Betroffene selbst befinden

Ein – auch etwas früheres vorgezogenes – Sterben in „Würde“ darf man nur aus der Sichtweise der Betroffenen beurteilen. Unser Gesetz schützt Betroffene davor, dass sie Opfer der Menschenwürde-Definition einer anderen aussenstehenden Person werden.
Jede Person besitzt eine Vorstellung ihrer persönlichen Würde.
Eine Person analysiert ihr Leben und kommt zum Schluss, dass das Leben ihr viel geboten hat, möchte sich nun aber den kommenden unerfreulichen Entwicklungen entziehen und beschliesst, etwas früher zu sterben. Es ist sicher, dass es nun nur noch schlechter werden wird.
Es ist Sache der Betroffenen zu bewerten, ob ihr Zustand noch mit ihrer eigenen Würde vereinbar ist.
Es geht statistisch um 1 bis 5 Prozent, die noch länger leben könnte (aber ohne Qualität).

Darf ich anderen nicht zur Last fallen wollen? Ja!

Die Gegner der Altersfreitodes behaupten stets, Alte wollten oft nur deshalb sterben, weil sie befürchteten ihren Nächsten oder den Altenpflegern zur Last zu fallen.
Und wenn? Das ist ein legitimer Grund, seine Pflegebedürftigkeit abzukürzen. Genauso wie die Rettung des hart Ersparten, dass man vielleicht lieber den Erben überlässt als den Ärzten und der Gesundheitsindustrie.
Alte Leute bei den Inuit und anderen Naturvölkern übernehmen Verantwortung für ihre Familie bzw. Gesellschaft (Eigenverantwortung); sie wollen nicht zur Last fallen; wenn sie nicht mehr mithalten können, ziehen sie sich zum Sterben "auf die Eisscholle" zurück.
In Europa wollen religiöse Fundamentalisten und gewisse Vertreter der Gesundheitsindustrie nicht, dass ich über mich selbst bestimmen darf und mich auf meine "Eisscholle" zurückziehe.
Für die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (und zum Glück auch für die grosse Mehrheit der Politiker) ist aber klar: Man soll es mir als Bürger selbst überlassen, wie lange ich Schmerzen ertragen will und wie würdevoll ich eines Tages altern und aus dem Leben scheiden will. Die meisten hierzulande verbitten sich Einmischung und Belehrung von religiöser weltanschaulicher Seite oder aus Kreisen mit Eigeninteressen (Gesundheits- und Pflegeindustrie).
Als lebenserfahrener Bürger der freien Schweiz bin ich nicht bereit, mir vorschreiben zu lassen, wie und wann ich sterben möchte.

Andere sollen nicht entscheiden, wie viel Leid ich aushalten muss

Ich bin seit über 25 Jahren EXIT-Mitglied, bin Mitglied bei Dignitas, EX-International (Schweiz) und EXIT International. Die Selbstbestimmung des mündigen Menschen ist mir wichtig. Ich bin dagegen, dass andere Personen entscheiden, wie viel Last mir zusteht bzw. wie viel Leiden ich aushalten muss. Das muss mein eigener, seit 50 Jahren regelmässig überdachter Entscheid sein.
Gott hat mir meinen Verstand und mein Gewissen und meinen eigenen Willen gegeben. Warum braucht es also Ärzte und Psychiater, um meine Entscheidungsfähigkeit zu beurteilen? Ich darf ein Haus kaufen, ich darf heiraten, darf Kinder zeugen oder den Fötus vor der 12. Woche abtreiben lassen, alles ist erlaubt, ohne dass ich einen Arzt oder Psychiater fragen muss.
Sobald ich aber keine Perspektive mehr habe (aber "leider" noch keine schwere Krankheit), werde ich gegen meinen Willen zum Weiterleben verurteilt.
Man darf doch Sterbewillige nicht entwürdigen
Man muss mir erlauben, auch Fehler zu machen, die ich nicht mehr korrigieren kann. Im ganzen Leben wird von uns erwartet, dass wir selbständig denken und handeln. Warum soll das soll am Ende des Lebens nicht mehr gelten?
Persönliche Glaubensüberzeugungen bzw. Moral-Vorstellungen zum allgemeinen gültigen Gesetz / Standard zu erklären ist arrogant /anmassend.

Brief an den Bundesrat

Wohl überlegter Altersfreitod
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte.
Ich möchte Ihnen einige Gedanken zum Nachdenken geben.
Die Schweiz ist ein freiheitliches Land und soll es auch bleiben, dafür setze ich mich und setzen sich viele mit mir ein.
Die Eigenverantwortung und Selbständigkeit wird grossgeschrieben, ich glaube, das gilt auch für den Altersfreitod z.B. mit Hilfe einer seriösen Organisation wie EXIT. Bei dieser Gesellschaft bin ich seit über 20 Jahren Mitglied und beschäftige mich intensiv mit dem Thema.
Freitod im reiferen Alter ist ein Menschenrecht.
Der Staat könnte dazu beitragen, dass er Leiden lindert / verhindert / verkürzen hilft, z.B. durch die Freigabe einer menschlichen schmerzlosen Möglichkeit, sich zu verabschieden und damit auch einem Nahestehenden einen schweren Entscheid zu ersparen oder auch einem armen Lokomotivführer Leiden zu ersparen.
Bitte helfen Sie mit, dass entscheidungsfähige, lebenserfahrene Menschen die Verantwortung selbst übernehmen können und sie nicht Ärzten / Psychiatern oder Verwandten überlassen müssen, die sich vielleicht nicht getrauen, eine harte Entscheidung zu treffen.
Gerade bei Demenz oder aufkommender Demenz muss die Entscheidung rechtzeitig getroffen werden, um ein jahrelanges menschenunwürdiges Dahinsiechen und Leiden zu vermeiden.
Nur (einzig) der betroffene Mensch selbst weiss , wie stark er darunter leiden wird und die Entscheidung, ob, was und wie viel Leiden das ist, darf nicht Dritten überlassen werden.
Mit freundlichen Grüssen.
Ein Mitgründer von Altersfreitod.ch

Zu Gesetzen und Verordnungen

1. Gesetzliches: StGB § 115

Kommentar: Steht dem Altersfreitod in keiner Weise entgegen! Das könnte sich mit anderen neuen Gesetzen natürlich ändern. Dies ist bis auf weiteres jedoch wenig wahrscheinlich. 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung stehen hinter der seit 1942 problemlos funktionierenden, gesetzlichen Regelung. An neuen Rechtsnormen würden Altersfreitod.ch und die Schweizer Sterbehilfeorganisationen natürlich mitwirken, resp. ihren Einfluss geltend machen.
Heute schon bemühen wir uns, Verlautbarungen für restriktive Lösungen aufzuspüren und anzuprangern (so z.B. von Prof. Regula Kiener und Brigitte Tag vom Kompetenzzentrum für Menschenrechte (sic!) bei der jurist. Fakultät der Uni Zürich oder von der Zentralen "Ethik"(sic!)-Kommission der Ärzteschaft oder vom deutschen Theologen Markus Zimmermann-Acklin, der gegen die Selbstbestimmung ist und ausgerechnet ein Forschungsprogramm zum Lebensende beeinflusst).
Wir lobbyieren mit dem Altersfreitod wohlgesinnten Entscheidungsträgern, politischen Parteien und andern Organisationen (z.B. Freidenker) für liberale Lösungen.

2. Betäubungsmittelgesetz
Kommentar: Es ist die wichtigste Hürde zum erleichterten Zugang zum Sterbemittel. Denn so lange für letzteres eine Rezeptpflicht besteht, muss erstens der lebenserfahrene Patient beim Arzt "Bittibätti" machen und zweitens muss sich der Arzt an Regeln halten, welche ihm seine Arztkollegen als Standesregeln auferlegen. Eine Abgabe von Medikamente durch unabhängigere Stellen ist anzustreben.

3. Standesregeln der Ärzte und Apotheker
Kommentar: Diese Standesregeln sind in Bezug auf Todesverhinderung traditionsbeladen (Hippokratischer Eid, obwohl den heute kein Arzt mehr schwören muss und ohnehin regelmässig brechen würde) und stehen zur heutigen (Rechts-)Auffassung über selbstbestimmtes Leben und Sterben oft sogar im Widerspruch. Es gibt wohl auch informelle, für Aussenstehende undurchsichtige Verhaltenskodizes und Anweisungen, die die Mitglieder dieser Standesorganisationen um ihren guten Ruf fürchten lassen. Hier gäbe es einiges aufzuräumen.

4. Administrative Massnahmen von Seiten der Aufsichtsbehörden gegen Ärzte und Apotheker im Rahmen einer Untersuchung oder Anklage.
Kommentar: Von diesen Medizinalpersonen sind sofortige Berufsverbote durch die Aufsichtsbehörden (Kantonsarzt) wegen Entzug der Existenzgrundlage besonders gefürchtet, weswegen sie sich oft nicht getrauen, ein Sterbemedikament für den Altersfreitod zu verschreiben und der Betroffene gezwungen wird, sich vor einen Zug zu werfen oder vom Altersheimbalkon, wenn er noch kann.
Gegenmassnahme: Es wäre mit Rechtsnorm sicherzustellen, dass den Medizinalpersonen wegen Freitodhilfe keine beruflichen Nachteile erwachsen dürfen, solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind. Es muss verhindert werden, dass eine Behörde aus weltanschaulichen Gründen an einer Medizinalperson ihr Mütchen kühlt.

5. Unzurechnungsfähigkeit des Patienten
Kommentar: Ein zeitgemässes Sterbehilfegesetz darf die Suizidbegleitung von nicht sterbenskranken Menschen im fortgeschrittenen Alter nicht diskriminieren (Menschenrecht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben). Dasselbe müsste für psychisch kranke, aber zurechnungsfähige Menschen gelten, sinngemäss auch für Alzheimerpatienten in einem frühen Stadium mit noch temporärer Zurechnungsfähigkeit. In Gesetz oder Verordnung so festzuschreiben. Die oft verwendete und missbrauchte Gleichung: „psychisch krank oder lebensmüde = unzurechnungsfähig“ ist in ihrer verallgemeinerten Form falsch, unzulässig und diskriminierend. Das hat zum Glück auch das Bundesgericht so festgestellt.

6. Hürden durch Sterbehilfeorganisationen (SHO)
Kommentar: Wenn den SHO-Organen die Begründung für die angeforderte Sterbehilfe nicht einleuchtet und die Lebensumstände dagegen sprechen (ungenügendes Alter, hinreichender Gesundheitszustand, usw.), wird den Gesuchstellern von ihrem Freitodbegehren abgeraten. Diese Praxis wäre zu überprüfen. Die SHO könnte ggf. wenigstens einen gewaltsamen Freitod verhindern helfen. Wenn die SHO aber helfen möchte, jedoch die Verfügbarkeit des NaP zufolge äusserer Umstände nicht gegeben ist (Hürden 2 und 3), so müsste die SHO bereit sein, auf eine andere Methode auszuweichen oder den Mitgliedern zumindest Anleitung und Material zur Verfügung zu stellen.

Wir leben in einem freien Land

Eigenverantwortung und Selbstbestimmung sind bei uns in der Schweiz viel wichtiger als in den meisten anderen Ländern. Liberalität und Toleranz gehören zu unseren typischen Werten, ebenso wie Respekt gegenüber anderen Meinungen. Jeder Mensch hat das absolute Recht auf einen (menschen)–würdigen Tod, wann auch immer er es wünscht.

Wir setzen uns nicht für Affektentscheide ein, sondern für die Selbstbestimmung nach wohl überlegter Lebensbilanz. Wir sind gegen Suizide aus emotionalen Krisen hinaus. Deshalb setzen wir uns für klare Regeln und auch für die notwendigen Vorsichtsmassnahmen beim erleichterten Zugang zum Sterbemittel für Betagte ein.