Diese Argumente für den Altersfreitod unserer Mitstreiter, mögen Ihnen in Diskussionen nützlich sein:
Selbstbestimmung ist ein absolutes Menschenrecht. Der Freitod ist in der Schweiz seit 1893 legal. Ebenso lange die Hilfe dazu. Der Staat garantiert mir also die Freiheit, jederzeit mein Leben zu beenden. Es gibt keine Pflicht für mich zu leben. Gemäss europäischer Rechtsprechung, die auch die Schweiz anerkennt, dürfen Rechte nicht bloss theoretisch gelten, sondern müssen vom Staat auch praktisch gewährt werden. Der Staat darf mir also nicht nur keine Steine in den Weg legen, er muss auch dazu sehen, dass ich mein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende jederzeit praktisch wahrnehmen kann.
Ein sanfter, sicherer, würdiger Altersfreitod ist heute in der Schweiz leider noch nicht gewährleistet: Als betagter Mensch habe ich nicht mehr die körperlichen Möglichkeiten für einen gewaltsamen Freitod – und schon gar nicht, um von verschiedenen Ärzten verschiedene Verschreibungen für verschiedene Medikamente zu erwirken und diese in verschiedenen Apotheken einzulösen und danach in exakter Reihenfolge und Zeitabständen zum Sterben zu mir zu nehmen. Ganz abgesehen davon, dass solche Methoden unwürdig und eine Gefahr für Dritte darstellen. Der Staat tut deshalb gut daran, mir den Zugang zu einem sanften, sicheren und würdigen Medikament zu ermöglichen. Das entlastet auch ihn. Denn die sozialen Folgekosten misslungener Freitodversuche sind heute noch enorm.
Anerkennt die Schweiz die Menschenrechte, so muss sie mir als Bürger auch ein menschenwürdiges selbstbestimmtes Sterben ermöglichen.
Der Entscheid über Zeitpunkt und Art des Todes ist meine persönliche Angelegenheit. Das darf mir als Bürger nicht entzogen und auf den Staat oder seine Funktionsträger und Delegierten (Richter, Ärzte, Psychiater, Kommissionen, Kantonsärzte und -apotheker) übertragen werden.
80 Prozent der Schweizer Bevölkerung sagen Ja zur Freitodbegleitung. Die meisten beziehen das nicht in erster Linie auf sich und streben keinem Altersfreitod an. Aber sie gestehen mir das Recht zu, wenn ich es eines Tages ausüben möchte.
Ich habe selber entscheiden dürfen, welcher Arbeit ich nachging, wen ich heiratete, welches Auto ich kaufte, wie ich mein Geld anlegte, wie ich mich medizinisch behandeln liess, immer ging man automatisch von meiner Urteilsfähigkeit aus und nie brauchte ich dazu die Bewilligung eines Arztes. Das gilt hoffentlich auch für meine wichtige Entscheidung, wie und wann ich sterben möchte.
Ich brauche deshalb zum Prüfen meiner Entscheidungsfähigkeit bei Krankheit keinen Arzt oder Psychiater, der beschliesst, ob ich sterben darf oder nicht. Ich will nicht betteln müssen, dass man mich sterben lässt, wenn ich es eines Tages wünschen sollte. In meinem bisherigen Leben habe ich immer Entscheidungen getroffen, die gut für meine Zukunft sein sollten (und meistens auch waren). Dies möchte ich bis zum Schluss tun können.
Ich analysiere mein Leben und komme zum Schluss, dass es mir viel geboten hat. Nun möchte ich mich aber kommenden unerfreulichen Entwicklungen entziehen. Ich beschliesse, etwas früher zu sterben. Denn es wäre sicher, dass es von nun an nur noch schlechter werden würde.
Man soll es mir selbst überlassen, wie lange ich Schmerzen ertragen will und wie würdevoll ich eines Tages altern und aus dem Leben scheiden will. Ich verbitte mir Einmischung und Belehrung von weltanschaulicher Seite und erst recht von Funktionären der Ärzteschaft und der Gesundheitsindustrie. Als lebenserfahrener Bürger der freien Schweiz bin ich nicht bereit, mir vorschreiben zu lassen, wie und wann ich sterben möchte. Ich bin dagegen, dass andere Personen entscheiden, wie viel Last mir zusteht bzw. wie viel Leiden ich aushalten muss.
Persönliche Glaubensüberzeugungen und Ethikvorstellungen zum allgemein-gültigen Standard zu erklären, wie das Kirchenleute, gewisse Ärztevertreter und Professoren manchmal tun, ist anmassend.
Freitod – gerade auch im reiferen Alter – ist ein Menschenrecht. Der Staat kann dazu beitragen, indem er Leiden lindern, verhindern und verkürzen hilft, z.B. durch die Freigabe einer menschlichen schmerzlosen Möglichkeit, sich zu verabschieden und damit auch Nahestehenden einen schweren Entscheid zu ersparen oder auch einem armen Lokomotivführer Leid zu ersparen.
Wir setzen uns nicht für Affektentscheide ein, sondern für die Selbstbestimmung nach wohl überlegter Lebensbilanz. Wir sind gegen Suizide aus emotionalen Krisen heraus. Deshalb setzen wir uns für klare Regeln und auch für die notwendigen Vorsichtsmassnahmen beim erleichterten Zugang zum Sterbemittel für Betagte ein.