Dank unserem Wohlstand, unserer relativ gesunden Lebensweise und dem Segen der modernen Medizin leben wir länger. Die meisten Menschen werden älter als ihre Vorfahren. Das ist erstrebenswert und erfreulich.
Der Fortschritt kann aber am Lebensende auch Probleme bringen. Das wissen wir alle.
Die Selbstbestimmung ist dann besonders wichtig.
Nicht ein Arzt oder das Pflegepersonal sollen entscheiden, schon gar nicht Politiker oder Pfarrer, sondern einzig der betroffene Mensch selbst.
Das ist dank Erwachsenenschutzrecht und Patientenverfügung meistens gewährleistet.
Ausgerechnet im Bereich des selbstbestimmten Sterbens (Freitodhilfe) aber ist es noch nicht immer so.
Hier kann es sein, dass ein an Erfahrung und Lebensjahren reicher Mensch, der sein Soll in der Arbeitswelt und gegenüber der Gesellschaft mehr als erfüllt hat, der für sich und die seinen aufgekommen ist, der rücksichtsvoll und selbstbestimmt gelebt hat, der letztlich viel mehr gegeben als genommen hat, ausgerechnet einem solchen Bürger kann es passieren, dass er am Ende seiner Tage Bittsteller werden muss.
Dann nämlich, wenn er mit dem sanften würdigen Sterbemedikament Natrium-Pentobarbital (NaP) sterben möchte, aber keine tödliche Krankheit vorweisen kann.
Ein solcher Bürger muss am Ende, wenn er seinen Tod selbst bestimmen möchte, beim Arzt um das Rezept für das humane Sterbemittel bitten, manchmal flehen. Bei einem Arzt notabene, der oft nicht einmal halb so alt ist, dem oft Lebenserfahrung abgeht.
Das ist unwürdig, finden wir. Das muss sich ändern, finden wir. Und das finden in unserer alternden Gesellschaft immer mehr Bürgerinnen und Bürger.
Es geht um den so genannten Altersfreitod. Es geht um den erleichterten Zugang zum Sterbemittel für betagte Menschen in der Schweiz.
Der Altersfreitod muss eine ganz normale Möglichkeit werden, dass ein alter Mensch seinem Leben ein bewusstes, selbstbestimmtes, würdiges Ende setzt.
Das wollen wir.
Die Selbstbestimmung im Leben und im Sterben ist ein Menschenrecht. Die Selbstbestimmung im Sterben ist ein Recht, das jeder Mensch beanspruchen darf, aber nicht muss. Der Schweizer Staat anerkennt dieses Recht, deshalb muss er seinen Bürgerinnen und Bürgern auch ein menschenwürdiges Abschiednehmen und Weggehen gewähren.
Dieses Recht darf kein theoretisches bleiben, sondern muss auch für Alte und Betagte jederzeit ausübbar sein. Deshalb muss der Staat den Zugang zu sanften, sicheren und würdigen Sterbemedikamenten gewährleisten. Am besten mit Hilfe einer vertrauenswürdigen Freitodhilfe-Organisation. Auch für Betagte, die noch nicht von tödlichen Krankheiten gezeichnet sind, sondern die, ohne sich rechtfertigen zu müssen, von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch machen möchten.
Wir setzen uns nicht für Affektentscheide ein, sondern für die Selbstbestimmung nach wohl überlegter Lebensbilanz. Wir sind gegen Suizide aus emotionalen Krisen heraus. Deshalb setzen wir uns für klare Regeln und auch für die notwendigen Vorsichtsmassnahmen beim erleichterten Zugang zum Sterbemittel für Betagte ein.